Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Bundesregierung hat diese Regelung eingeführt um letztlich auch jeden einzelnen Bürger zu schützen.

Wer nicht krankenversichert ist muss sämtliche Kosten beim Arzt oder im Krankenhaus selber tragen. Gerade wer ernsthaft krank ist dürfte kaum in der Lage sein sämtliche Kosten bei einem langen Krankenhausaufenthalt aus den eigenen Rücklagen zu bezahlen. Es ist daher im eigenen Interesse sich selber zu versichern. Dabei hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.

Allerdings können Angestellte nur in die PKV wechseln, wenn diese über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Alle anderen sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Alle Menschen ohne eigenes Einkommen müssen aber nicht beunruhigt sein. Für sie gelten besondere Regelungen, so dass auch sie in den Genuss der Krankenversicherung kommen können. So ist es problemlos möglich, dass ein Arbeitnehmer alle Familienmitglieder kostenlos in der Familienversicherung mitversichern lässt, wenn diese über gar kein oder nur ein geringes Einkommen bis max. 400 € monatlich verfügen. Aber auch eine alleinstehende Person ohne eigenes Einkommen ist abgesichert. In diesem Fall tritt der Staat für die Kosten ein. Er muss dies lediglich beim zuständigen Amt nachweisen.

Früher hatten Selbständige oft keine Krankenversicherung

Viele Selbständige haben in früheren Jahren versucht sich um die Krankenversicherung zu „drücken“. Und das, obwohl sie sich meist günstig in der PKV hätten versichern können. Denn Selbständige brauchen keine Einkommensgrenzen beachten, um sich privat versichern zu können. Es gibt spezielle Tarifen für Selbständige, die dabei besonders günstig sind, aber trotzdem ansehnliche Leistungen bieten. Mit einem PKV Leistungsvergleich kann man die besten Tarife finden und einiges an Geld sparen, denn die Beiträge zur PKV unterscheiden sich doch recht deutlich.

Bei einem Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall weiter. Diese Regelung fällt bei einem Selbständigen komplett weg. Sollte er krank werden kommt niemand für seine laufenden Kosten auf, trotzdem muss er seine Fixkosten regelmäßig weiterzahlen. Dadurch ist es den wenigsten Selbständigen möglich bei „kleineren“ Krankheiten wie einer Mandelentzündung oder Bronchitis der Arbeit fern zu bleiben. Sie schleppen sich also trotzdem zu ihrem Arbeitsplatz und versuchen ihr bestes zu geben ohne Ansprüche aus der Krankenversicherung zu nehmen.

Ersthafte Krankheiten sollten behandelt werden

Bei ernsthaften Krankheiten, wie einem Bandscheibenvorfall, sind aber auch sie gezwungen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten sie keine Krankenversicherung haben, müssten sie selber für alle anfallenden Kosten aufkommen. Durch die Krankenversicherungspflicht sind sie auch in diesem Fall geschützt. Der Selbständige kann sich dabei selber entscheiden ob er sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung entscheidet. Der Selbständige sollte hier aber auch seine langfristige Arbeitsentwicklung im Auge behalten und sich danach entscheiden.

Arbeitnehmer die über ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen, sind von der Krankenversicherungspflicht in der GKV ausgenommen. Sie können also in eine private Krankenkasse wechseln. Dazu muss man über ein jährliches Mindesteinkommen verfügen, das jährlich neu festgelegt wird.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat man die Möglichkeit zum Wechsel. Wenn man wechseln möchte, dann empfiehlt es sich vorher die Tarife der privaten Krankenkassen zu vergleichen und zwar in Bezug auf die Leistungen und Beiträge.