Ratgeber Versicherungen

Wie man die Risiken der Erwerbsunfähigkeit verringern kann

Die Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich in einem wichtigen Aspekt von der Berufsunfähigkeit. Der erlernte Beruf ist hier noch entscheidend und wird bei der Beurteilung des Krankheitszustandes nicht berücksichtigt.

Ein Fliesenleger der wegen eines Bandscheibenvorfalls beispielsweise nicht mehr seinen erlernten Beruf ausüben kann ist berufsunfähig. Er kann aber gegebenenfalls noch als Verkäufer, im besten Fall im Fliesenfachgeschäft, arbeiten. Daher ist er nicht erwerbsunfähig.

Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeit seit dem 01.01.01 stark verschlechtert. Nur noch ältere Arbeitnehmer können auf staatliche Hilfen bei einer Berufsunfähigkeit hoffen. Alle Personen ab Jahrgang 1961 können nur noch auf die erschwerten Bedingungen der Erwerbsunfähigkeit hoffen. Diese wird in zwei verschiedene Kriterien unterteilt. Das sind die teilweise und die volle Erwerbsunfähigkeit.

Die teilweise Erwerbsunfähig wird so definiert, dass der Arbeitnehmer zwischen drei und sechs Stunden täglich in der Lage ist einen Beruf auszuüben. Arbeitnehmer die voll erwerbsunfähig sind können am Tag keine drei Stunden mehr einen Beruf ausüben. Zu den Unterschieden zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit und wie man sich am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern kann, darüber kann man auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherung vergleich 24 mehr lesen.

Warum eine private Absicherung ganz wichtig ist

Ein Arzt der Rentenversicherung übernimmt die Untersuchung bei dem betroffenen Arbeitnehmer und stellt die notwendige Diagnose. Diese entscheidet letztlich über die finanziellen Hilfen vom Staat.

Aber selbst wenn der Arbeitnehmer als Erwerbsunfähig gelten sollte, sind seine finanziellen Probleme noch lange nicht gelöst. Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen um den Lebensstand zu halten. Um diese Einschnitte über Jahre hinweg zu minimieren lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden die einen finanziellen Ausgleich an seinen Versicherten im Fall der Erwerbsunfähigkeit zahlt. Mehr Informationen zu dieser Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält man hier: berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/erwerbsunfaehigkeitsversicherung

Die Entscheidung über die Zahlung im Krankheitsfall ist in der Regel an die Diagnose des Arztes, also auch an die gesetzliche Regelung, gebunden. Dadurch erhält der Versicherte im Fall der Erwerbsunfähigkeit doppelte Leistungen: Vom Staat und von der Versicherung. Die Erwerbsunfähigkeit tritt unter erschwerten Bedingungen ein. Dadurch leistet die BU Versicherung meist schon, wenn man aus gesetzlicher Sicht nicht Erwerbsunfähig ist.

Worauf man noch achten sollte

Ein Interessent, der sich über die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall Gedanken macht, sollte sich daher im Vorfeld bestens über die verschiedenen Modelle informieren. Er sollte sich die Frage stellen für welchen Grenzfall er vor allen Dingen abgesichert sein möchte. Auch der erlernte Beruf kann Entscheidungshilfen geben, denn einige Berufe sind risikoreicher als andere.

Wenn man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, dann sollte man sich gut über die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungen informieren. Mit einem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung kann man die besten Leistungen finden und so die besten tariflichen Leistungen erhalten. Erst wenn die notwendigen Tarifdetails ausgewählt sind sollte man auf die Beiträge achten.

Ein Vergleich der Beiträge zur BU Versicherung können abschließend helfen, um die günstigste Versicherung für die persönliche Situation zu finden. Dadurch kann bei den Beitragen monatlich viel Geld gespart werden. Einen Tarifvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei www.berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Bundesregierung hat diese Regelung eingeführt um letztlich auch jeden einzelnen Bürger zu schützen.

Wer nicht krankenversichert ist muss sämtliche Kosten beim Arzt oder im Krankenhaus selber tragen. Gerade wer ernsthaft krank ist dürfte kaum in der Lage sein sämtliche Kosten bei einem langen Krankenhausaufenthalt aus den eigenen Rücklagen zu bezahlen. Es ist daher im eigenen Interesse sich selber zu versichern. Dabei hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.

Allerdings können Angestellte nur in die PKV wechseln, wenn diese über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Alle anderen sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Alle Menschen ohne eigenes Einkommen müssen aber nicht beunruhigt sein. Für sie gelten besondere Regelungen, so dass auch sie in den Genuss der Krankenversicherung kommen können. So ist es problemlos möglich, dass ein Arbeitnehmer alle Familienmitglieder kostenlos in der Familienversicherung mitversichern lässt, wenn diese über gar kein oder nur ein geringes Einkommen bis max. 400 € monatlich verfügen. Aber auch eine alleinstehende Person ohne eigenes Einkommen ist abgesichert. In diesem Fall tritt der Staat für die Kosten ein. Er muss dies lediglich beim zuständigen Amt nachweisen.

Früher hatten Selbständige oft keine Krankenversicherung

Viele Selbständige haben in früheren Jahren versucht sich um die Krankenversicherung zu „drücken“. Und das, obwohl sie sich meist günstig in der PKV hätten versichern können. Denn Selbständige brauchen keine Einkommensgrenzen beachten, um sich privat versichern zu können. Es gibt spezielle Tarifen für Selbständige, die dabei besonders günstig sind, aber trotzdem ansehnliche Leistungen bieten. Mit einem PKV Leistungsvergleich kann man die besten Tarife finden und einiges an Geld sparen, denn die Beiträge zur PKV unterscheiden sich doch recht deutlich.

Bei einem Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall weiter. Diese Regelung fällt bei einem Selbständigen komplett weg. Sollte er krank werden kommt niemand für seine laufenden Kosten auf, trotzdem muss er seine Fixkosten regelmäßig weiterzahlen. Dadurch ist es den wenigsten Selbständigen möglich bei „kleineren“ Krankheiten wie einer Mandelentzündung oder Bronchitis der Arbeit fern zu bleiben. Sie schleppen sich also trotzdem zu ihrem Arbeitsplatz und versuchen ihr bestes zu geben ohne Ansprüche aus der Krankenversicherung zu nehmen.

Ersthafte Krankheiten sollten behandelt werden

Bei ernsthaften Krankheiten, wie einem Bandscheibenvorfall, sind aber auch sie gezwungen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten sie keine Krankenversicherung haben, müssten sie selber für alle anfallenden Kosten aufkommen. Durch die Krankenversicherungspflicht sind sie auch in diesem Fall geschützt. Der Selbständige kann sich dabei selber entscheiden ob er sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung entscheidet. Der Selbständige sollte hier aber auch seine langfristige Arbeitsentwicklung im Auge behalten und sich danach entscheiden.

Arbeitnehmer die über ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen, sind von der Krankenversicherungspflicht in der GKV ausgenommen. Sie können also in eine private Krankenkasse wechseln. Dazu muss man über ein jährliches Mindesteinkommen verfügen, das jährlich neu festgelegt wird.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat man die Möglichkeit zum Wechsel. Wenn man wechseln möchte, dann empfiehlt es sich vorher die Tarife der privaten Krankenkassen zu vergleichen und zwar in Bezug auf die Leistungen und Beiträge.