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Informationen über John Paiva

Die Vita von John Paiva

John Paiva war Bandleader und Gitarrist für Herb Reed und die Platters. Er war Gitarrist und Sänger der Gruppe The Happenings, die zwei Nummer-eins-Hits hatten: “I Got Rhythm” und “Mamie”. Als festes Mitglied von Frankie Valli and the Four Seasons tourte er durch USA, Europa, Australien und Neuseeland.

Diese Gruppe erreichte mit Paiva an der Gitarre zwei Gold-Singles und eine Platin-LP für ihre Songs “Who Loves You” und “December 63”. Danach wurde er festes Orchestermitglied in einem renommierten Freizeithotel im Staat New York mit Künstlern wie Dick Haymes, Mickey McLaine und Buddy Greco.

Das Leben in Deutschland

In Deutschland arbeitete Paiva mit Harald Rüschenbaum und war Gastsolist bei den Münchner Philharmonikern. Außerdem war er Gitarrist für Ron Williams. Er spielte Gitarre, Mandoline und Banjo in Münchens “Deutschem Theater” in den Musicals “Evita”, “Ein Käfig voller Narren” und “Chicago”.

Ferner war er musikalischer Leiter der politischen Satiresendung “Ron Williams TV-Special”, in Münchens Residenztheater für “Rendezvous of the Clown” und bei der Münchner Lach- und Schießgesellschaft; außerdem arbeitete er unter anderem für Bill Ramseys “Lieder und Leute”.

Paiva lebt seit 1980 in München und arbeitet dort als Musiker und privater Musiklehrer. Neben seinen eigenen Gruppierungen “Dirty Hands” mit der Sängerin Nina Michelle und dem Country-Duo “Blue Country” tritt er auch als Solo-Künstler auf und spielt sporadisch in der Band von Steve Hooks.

 

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/John_Paiva

Wie man die Risiken der Erwerbsunfähigkeit verringern kann

Die Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich in einem wichtigen Aspekt von der Berufsunfähigkeit. Der erlernte Beruf ist hier noch entscheidend und wird bei der Beurteilung des Krankheitszustandes nicht berücksichtigt.

Ein Fliesenleger der wegen eines Bandscheibenvorfalls beispielsweise nicht mehr seinen erlernten Beruf ausüben kann ist berufsunfähig. Er kann aber gegebenenfalls noch als Verkäufer, im besten Fall im Fliesenfachgeschäft, arbeiten. Daher ist er nicht erwerbsunfähig.

Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeit seit dem 01.01.01 stark verschlechtert. Nur noch ältere Arbeitnehmer können auf staatliche Hilfen bei einer Berufsunfähigkeit hoffen. Alle Personen ab Jahrgang 1961 können nur noch auf die erschwerten Bedingungen der Erwerbsunfähigkeit hoffen. Diese wird in zwei verschiedene Kriterien unterteilt. Das sind die teilweise und die volle Erwerbsunfähigkeit.

Die teilweise Erwerbsunfähig wird so definiert, dass der Arbeitnehmer zwischen drei und sechs Stunden täglich in der Lage ist einen Beruf auszuüben. Arbeitnehmer die voll erwerbsunfähig sind können am Tag keine drei Stunden mehr einen Beruf ausüben. Zu den Unterschieden zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit und wie man sich am besten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern kann, darüber kann man auf der Webseite von Berufsunfaehigkeitsversicherung vergleich 24 mehr lesen.

Warum eine private Absicherung ganz wichtig ist

Ein Arzt der Rentenversicherung übernimmt die Untersuchung bei dem betroffenen Arbeitnehmer und stellt die notwendige Diagnose. Diese entscheidet letztlich über die finanziellen Hilfen vom Staat.

Aber selbst wenn der Arbeitnehmer als Erwerbsunfähig gelten sollte, sind seine finanziellen Probleme noch lange nicht gelöst. Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen um den Lebensstand zu halten. Um diese Einschnitte über Jahre hinweg zu minimieren lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden die einen finanziellen Ausgleich an seinen Versicherten im Fall der Erwerbsunfähigkeit zahlt. Mehr Informationen zu dieser Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält man hier: berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de/erwerbsunfaehigkeitsversicherung

Die Entscheidung über die Zahlung im Krankheitsfall ist in der Regel an die Diagnose des Arztes, also auch an die gesetzliche Regelung, gebunden. Dadurch erhält der Versicherte im Fall der Erwerbsunfähigkeit doppelte Leistungen: Vom Staat und von der Versicherung. Die Erwerbsunfähigkeit tritt unter erschwerten Bedingungen ein. Dadurch leistet die BU Versicherung meist schon, wenn man aus gesetzlicher Sicht nicht Erwerbsunfähig ist.

Worauf man noch achten sollte

Ein Interessent, der sich über die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall Gedanken macht, sollte sich daher im Vorfeld bestens über die verschiedenen Modelle informieren. Er sollte sich die Frage stellen für welchen Grenzfall er vor allen Dingen abgesichert sein möchte. Auch der erlernte Beruf kann Entscheidungshilfen geben, denn einige Berufe sind risikoreicher als andere.

Wenn man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, dann sollte man sich gut über die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungen informieren. Mit einem Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung kann man die besten Leistungen finden und so die besten tariflichen Leistungen erhalten. Erst wenn die notwendigen Tarifdetails ausgewählt sind sollte man auf die Beiträge achten.

Ein Vergleich der Beiträge zur BU Versicherung können abschließend helfen, um die günstigste Versicherung für die persönliche Situation zu finden. Dadurch kann bei den Beitragen monatlich viel Geld gespart werden. Einen Tarifvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann man bei www.berufsunfaehigkeitsversicherungvergleich24.de erhalten.

Datenschutzerklärung

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  1. Datenerfassung auf dieser Website

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  1. Soziale Medien

Facebook Plugins (Like & Share-Button)

Auf dieser Website sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf dieser Website. Eine Übersicht über die Facebook Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE.

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Twitter Plugin

Auf dieser Website sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion „Re-Tweet“ werden die von Ihnen besuchten Websites mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter: https://twitter.com/de/privacy.

Die Verwendung des Twitter-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter https://twitter.com/account/settings ändern.

Instagram Plugin

Auf dieser Website sind Funktionen des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA integriert.

Wenn Sie in Ihrem Instagram-Account eingeloggt sind, können Sie durch Anklicken des Instagram-Buttons die Inhalte dieser Website mit Ihrem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch dieser Website Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram: https://instagram.com/about/legal/privacy/.

LinkedIn Plugin

Diese Website nutzt Funktionen des Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA.

Bei jedem Abruf einer Seite dieser Website, die Funktionen von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufgebaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie diese Website mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie den „Recommend-Button“ von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf dieser Website Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy.

Pinterest Plugin

Auf dieser Website verwenden wir Social Plugins des sozialen Netzwerkes Pinterest, das von der Pinterest Inc., 808 Brannan Street, San Francisco, CA 94103-490, USA („Pinterest“) betrieben wird.

Wenn Sie eine Seite aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Pinterest her. Das Plugin übermittelt dabei Protokolldaten an den Server von Pinterest in die USA. Diese Protokolldaten enthalten möglicherweise Ihre IP-Adresse, die Adresse der besuchten Websites, die ebenfalls Pinterest-Funktionen enthalten, Art und Einstellungen des Browsers, Datum und Zeitpunkt der Anfrage, Ihre Verwendungsweise von Pinterest sowie Cookies.

Die Verwendung des Pinterest-Plugins erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einer möglichst umfangreichen Sichtbarkeit in den Sozialen Medien.

Weitere Informationen zu Zweck, Umfang und weiterer Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://policy.pinterest.com/de/privacy-policy.

  1. Analyse-Tools und Werbung

WordPress Stats

Diese Website nutzt das WordPress Tool Stats, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA.

WordPress Stats verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website erlauben. Die durch die Cookies generierten Informationen über die Benutzung dieser Website werden auf Servern in den USA gespeichert. Ihre IP-Adresse wird nach der Verarbeitung und vor der Speicherung anonymisiert.

„WordPress-Stats“-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Die Speicherung von „WordPress Stats“-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

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  1. Plugins und Tools

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Quelle:
eRecht24

Was ist eigentlich eine Pensionszusage?

Bei der Pensionszusage handelt es sich um die Versorgungszusage eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und ist eine Art der betrieblichen Altersvorsorge. Da der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer direkt die Versorgungszusage erteilt, spricht man auch von einer Direktzusage der Altersversorgungsbezüge.

Die Pensionszusage besteht in der Regel aus drei verschiedenen Bestandteilen, der Hinterbliebenenversorgung, der Invalidenrente und der Altersvorsorge in Form einer Pension oder eines Ruhegehaltes. Die Höhe dieses Ruhegehaltes wird in der Pensionszusage fixiert und die Geldbeträge werden in fixen Monatsraten an den Arbeitgeber ausgezahlt.

Die Zahlungen der Pension oder des Ruhegehaltes beginnen meist mit der Vollendung des 65. Lebensjahres des Arbeitnehmers und wird bis an sein Lebensende gezahlt. Verstirbt der ehemalige Arbeitnehmer, so muss gewährleistet sein, dass die Hinterbliebenen ebenfalls eine entsprechende Versorgungsleistung erhalten.

Die genauen Regelungen bei der Pensionszusage

In der Pensionszusage wird festgelegt, wie hoch die Versorgungsleistungen sein müssen. Meist wird dies mit einem prozentualen Anteil angegeben, der sich auf die Höhe der Altersvorsorge bezieht. Meist werden diese Leistungen auch dann ausgezahlt, wenn der Verstorbene das Pensionsalter noch nicht erreicht hatte. Manche Verträge innerhalb der Pensionszusage schließen eine Rentenzahlung aus, wenn der hinterbliebene Partner des Verstorbenen wieder heiratet, d. h. die Ansprüche aus der Pensionszusage verfallen in diesem Fall.

Eine Neuerung im Bereich der Pensionszusage ist, dass auch der nichteheliche Lebenspartner einen Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung haben kann. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn dies in der Pensionszusage vertraglich festgelegt wurde, d. h. der Partner namentlich benannt wird.

Der dritte Teil der Pensionszusage ist die Invalidenrente. Der Arbeitnehmer bekommt für den Fall einer Berufsunfähigkeit vor dem Pensionsalter zugesichert, dass er eine Invalidenrente erhält. Dazu muss er sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung der Berufsunfähigkeit noch im Dienst des Arbeitgebers befinden. Diese Invalidenrente wird ebenfalls in der Pensionszusage festgelegt. Die Zahlung erfolgt nur befristet, d. h. nur so lange, bis der Arbeitnehmer wieder genesen ist, bzw. bis zu seinem Renteneintrittsalter. In diesem Falle geht die Invalidenrente in die Rentenzahlung über.

Wie kann man WordPress sicher machen?

Leider musste ich mich notgedrungen mit der Sicherheit meiner WordPress Installation auseinandersetzen, denn die Seite ist gehacked worden. Hier jetzt mein Erfahrungsbericht.

Die Sicherheit von WordPress Installationen erhöhen

Ich habe als erstes versucht ein gutes Plugin zu finden, daß meine WordPress Installation sicherer macht. Und da bin ich zuerst auf das Bulletproof Security Plugin für WordPress gestoßen. Nach der Installation habe ich versucht diese Webseite so sicher wie möglich zu machen. Aber ehrlich gesagt, war mit das Plugin zu unübersichtlich und viele Funktionen und Sicherheitsoptionen waren kaum verständlich für mich, schlecht beschrieben oder die gesamte Benutzeroberfläche nicht besonders nutzerfreundlich.

internetAlso habe ich bei WordPress weiter gesucht und das Plugin iThemes Security gefunden, daß früher mal Better WordPress Security hieß. Und damit bin ich jetzt sehr zufrieden. Das Plugin listet alle sinnvollen Maßnahmen sortiert nach Priorität auf und erklärt auch den Sinn der Einstellungen.
Alles sehr übersichtlich und nachvollziehbar für Laien. Kann ich deshalb auch für Leute empfehlen, die sich nicht in die Tiefen einer technischen Lösung einarbeiten wollen, sondern einfach nur sagen wollen: “Meine WordPress Seite ist gut geschützt vor Hack- Angriffen”.

Die Meldungen von Hackern verschwinden

Ich hatte vorher schon das Plugin Limit Login Attempts installiert, welches die Anzahl der Loginversuche limitiert. Ich bekam deshalb fast jeden Tag eine Login-Warnung, also von Login Versuchen, bei dem 4 mal das falsche Passwort eingegeben wurde. Und zwar gleich 3 mal am Tag, was zeigt wie viele Hackangriffe es gibt! Und mein Firefox Browser meldete mir auf manchen Seiten, daß diese mit Malware infiziert seien. Ein Alptraum.

Nachdem ich das Plugin iThemes Security installiert habe, gingen diese Warnungen auf nahezu NULL zurück. Das führe ich vor allem auf die Funktion “Hide Login Backend” zurück. Hier wird die von WordPress vorgegebene Einlog-Adresse “wp-admin” auf eine selbst vergebene Login Adresse abgeändert. Diese Einstellung kann man frei wählen, wie z.B. “wp-einloggen”. Auch die Änderung der häufig benutzen Administratoren Einstellungen waren sicherlich sehr  hilfreich. Der Admin – Username wurde abgeändert. Damit wird automatischen einlog-Bots der Administratoren Name genommen und Einlogversuche mit dem Usernamen Admin scheitern.

Auch die Datensicherung ist wichtig

Bei manchen Webhostern werden alle Daten regelmäßig gesichert, was toll ist. Hier hat man eine gute Backup Möglichkeit, falls sich doch mal Viren auf dem Webserver eingeschlichen haben. Aber leider ist eine gute Datensicherung bei kleineren Webhostern eher die Ausnahme als die Regel. Hier hilft das Plugin WP Clone. Damit kann man eine Komplettsicherung der WordPress Seite machen, inklusiver aller Dateien, Einstellungen und der Datenbank. Kann ich nur empfehlen!

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland besteht für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht. Die Bundesregierung hat diese Regelung eingeführt um letztlich auch jeden einzelnen Bürger zu schützen.

Wer nicht krankenversichert ist muss sämtliche Kosten beim Arzt oder im Krankenhaus selber tragen. Gerade wer ernsthaft krank ist dürfte kaum in der Lage sein sämtliche Kosten bei einem langen Krankenhausaufenthalt aus den eigenen Rücklagen zu bezahlen. Es ist daher im eigenen Interesse sich selber zu versichern. Dabei hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.

Allerdings können Angestellte nur in die PKV wechseln, wenn diese über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Alle anderen sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.

Alle Menschen ohne eigenes Einkommen müssen aber nicht beunruhigt sein. Für sie gelten besondere Regelungen, so dass auch sie in den Genuss der Krankenversicherung kommen können. So ist es problemlos möglich, dass ein Arbeitnehmer alle Familienmitglieder kostenlos in der Familienversicherung mitversichern lässt, wenn diese über gar kein oder nur ein geringes Einkommen bis max. 400 € monatlich verfügen. Aber auch eine alleinstehende Person ohne eigenes Einkommen ist abgesichert. In diesem Fall tritt der Staat für die Kosten ein. Er muss dies lediglich beim zuständigen Amt nachweisen.

Früher hatten Selbständige oft keine Krankenversicherung

Viele Selbständige haben in früheren Jahren versucht sich um die Krankenversicherung zu „drücken“. Und das, obwohl sie sich meist günstig in der PKV hätten versichern können. Denn Selbständige brauchen keine Einkommensgrenzen beachten, um sich privat versichern zu können. Es gibt spezielle Tarifen für Selbständige, die dabei besonders günstig sind, aber trotzdem ansehnliche Leistungen bieten. Mit einem PKV Leistungsvergleich kann man die besten Tarife finden und einiges an Geld sparen, denn die Beiträge zur PKV unterscheiden sich doch recht deutlich.

Bei einem Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall weiter. Diese Regelung fällt bei einem Selbständigen komplett weg. Sollte er krank werden kommt niemand für seine laufenden Kosten auf, trotzdem muss er seine Fixkosten regelmäßig weiterzahlen. Dadurch ist es den wenigsten Selbständigen möglich bei „kleineren“ Krankheiten wie einer Mandelentzündung oder Bronchitis der Arbeit fern zu bleiben. Sie schleppen sich also trotzdem zu ihrem Arbeitsplatz und versuchen ihr bestes zu geben ohne Ansprüche aus der Krankenversicherung zu nehmen.

Ersthafte Krankheiten sollten behandelt werden

Bei ernsthaften Krankheiten, wie einem Bandscheibenvorfall, sind aber auch sie gezwungen ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten sie keine Krankenversicherung haben, müssten sie selber für alle anfallenden Kosten aufkommen. Durch die Krankenversicherungspflicht sind sie auch in diesem Fall geschützt. Der Selbständige kann sich dabei selber entscheiden ob er sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung entscheidet. Der Selbständige sollte hier aber auch seine langfristige Arbeitsentwicklung im Auge behalten und sich danach entscheiden.

Arbeitnehmer die über ein Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen, sind von der Krankenversicherungspflicht in der GKV ausgenommen. Sie können also in eine private Krankenkasse wechseln. Dazu muss man über ein jährliches Mindesteinkommen verfügen, das jährlich neu festgelegt wird.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, hat man die Möglichkeit zum Wechsel. Wenn man wechseln möchte, dann empfiehlt es sich vorher die Tarife der privaten Krankenkassen zu vergleichen und zwar in Bezug auf die Leistungen und Beiträge.

Impressum

Verantwortlicher i. S. d. § 5 TMG für alle Inhalte:

Petra Gleichenberg
Heidhauser Strasse 72
45239 Essen
Email: p.gleichenberg@t-online.de

 

Quelle: http://www.e-recht24.de

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Informationen über John Paiva

Die Vita von John Paiva

John Paiva war Bandleader und Gitarrist für Herb Reed und die Platters. Er war Gitarrist und Sänger der Gruppe The Happenings, die zwei Nummer-eins-Hits hatten: “I Got Rhythm” und “Mamie”. Als festes Mitglied von Frankie Valli and the Four Seasons tourte er durch USA, Europa, Australien und Neuseeland.

Diese Gruppe erreichte mit Paiva an der Gitarre zwei Gold-Singles und eine Platin-LP für ihre Songs “Who Loves You” und “December 63”. Danach wurde er festes Orchestermitglied in einem renommierten Freizeithotel im Staat New York mit Künstlern wie Dick Haymes, Mickey McLaine und Buddy Greco.

Das Leben in Deutschland

In Deutschland arbeitete Paiva mit Harald Rüschenbaum und war Gastsolist bei den Münchner Philharmonikern. Außerdem war er Gitarrist für Ron Williams. Er spielte Gitarre, Mandoline und Banjo in Münchens “Deutschem Theater” in den Musicals “Evita”, “Ein Käfig voller Narren” und “Chicago”.

Ferner war er musikalischer Leiter der politischen Satiresendung “Ron Williams TV-Special”, in Münchens Residenztheater für “Rendezvous of the Clown” und bei der Münchner Lach- und Schießgesellschaft; außerdem arbeitete er unter anderem für Bill Ramseys “Lieder und Leute”.

Paiva lebt seit 1980 in München und arbeitet dort als Musiker und privater Musiklehrer. Neben seinen eigenen Gruppierungen “Dirty Hands” mit der Sängerin Nina Michelle und dem Country-Duo “Blue Country” tritt er auch als Solo-Künstler auf und spielt sporadisch in der Band von Steve Hooks.

 

 

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/John_Paiva